Eine elektronische Rechnung ist in einem elektronischen Format ausgestellt, übertragen oder empfangen.
Die elektronische Rechnung wird in drei verschiedenen Arten unterschieden:
Strukturierte Rechnungsdaten sind maschinenlesbar.
z. B. XML, EDI
Unstrukturierte Daten wie PDF, usw. müssen erst aufwendig über eine OCR (Optical Character Recognition) gelesen und interpretiert werden.
z. B. Rechnungen als PDF, Word Format oder E-Mail-Text
ZUGFeRD kombiniert das visuelle Erscheinungsbild einer herkömmlichen Rechnung mit maschinenlesbaren Daten im XML-Format.
HIER wird das Thema ZUGFeRD näher erklärt.
Dateiformat und Portal für E-Rechnungen in Deutschland
Dateiformat für E-Rechnungen in Deutschland:
Das Format XRechnung ist gemäß der EU-Norm EN 16931-1 für den elektronischen Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern verpflichtend. Der Standard
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) wird ebenfalls weitgehend akzeptiert.
Hier finden Sie Informationen, aktuelle Gesetze und Verordnungen, Dokumente und Tutorials zu E-Rechnungen in Deutschland.
Länderspezifische Portale:
In Deutschland gibt es das öffentliche E-Rechnungsportal des Bundes, in dem Rechnungen an öffentliche Stellen des Bundes eingereicht werden können. Für den Austausch mit öffentlichen Auftraggebern ist die Nutzung von elektronischen Rechnungsformaten wie XRechnung vorgeschrieben.
Termine für die E-Rechnungspflicht:
Seit dem 27. November 2020 müssen die Lieferanten des Bundes elektronische Rechnungen in einem bestimmten Format (XRechnung) einreichen. Ab dem 27. November 2021 gilt die E-Rechnungspflicht für alle Lieferungen und Leistungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes.
Für B2B Rechnungen war ursprünglich geplant, ab Januar 2025 nur noch strukturierte E-Rechnungen zuzulassen. Doch aufgrund einer öffentlichen Konsultation zu einem BMF-Diskussionsdokument wurde dies auf 2026 verschoben.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 8. Mai 2023 mitgeteilt, dass der neue Starttermin für die Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland der 1. Januar 2026 sein wird.
Dateiformat und Portal für E-Rechnungen in Frankreich
Dateiformat für E-Rechnungen in Frankreich:
Strukturierte Rechnungsformate wie UBL (FEN105) und CII (FEN135) werden einschließlich der Syntax der Europäischen Norm unterstützt. Zudem wird die Hybridrechnung FACTUR-X unterstützt.
Länderspezifische Portale:
In Frankreich ist das Chorus Pro-Portal das zentrale System für den Austausch elektronischer Rechnungen mit öffentlichen Stellen. Es ermöglicht Unternehmen die Übermittlung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Hier finden Sie mehr Informationen.
Zusätzlich können Sie das öffentliche Portail Public de Facturation, kurz PPF direkt nutzen.
Termine für die E-Rechnungspflicht:
2019 kündigte die Französische Regierung eine verpflichtende Elektronische Rechnungsstellung ab 2024 für alle inländischen B2B-Transaktionen an. Voraussichtlich ist die Einführung je nach Unternehmensgröße schrittweise ab dem 01.Juli 2024 und dem 01. Januar 2026 geplant.
Am 28. Juli 2023 veröffentlichte das französische Finanzministerium eine Erklärung, dass die Einführung der verpflichtenden Elektronischen Rechnungsstellung verschoben wird. Am 15. September wurde folgender Zeitplan durch die französische Steuerbehörde vorgelegt, der im Haushalt 2024 bestätigt weren soll:
2024 - Fertigstellung des PPF
2025 - Pilot
2026/03 - Phase eins: große Unternehmen
2026/10 - Phase zwei: Mittelständische Unternehmen
2027 - Phase drei: kleine Unternehmen
Dateiformat und Portal für E-Rechnungen in Polen
Dateiformat für E-Rechnungen in Polen:
In Polen werden strukturierte Rechnungen im XML-Format, mit der logischen Struktur der FA(2) E-Rechnung akzeptiert
Länderspezifische Portale:
In Polen kann das nationale E-Invoicing-Portal für den Austausch elektronischer Rechnungen mit öffentlichen Stellen genutzt werden. Das Portal heißt Krajowy System e-Faktur (KSEF), auch bekannt als das Nationale E-Invoicing-System.
Termine für die E-Rechnungspflicht:
In Polen müssen alle Unternehmen seit Oktober 2020 elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber senden. Ab Juli 2024 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen auch an B2B Kunden senden.
Das polnische Finanzministerium hat eine neue öffentliche Konsultation eingeleitet, um Feedback zur Befreiung bestimmter Lieferungen ab dem 1. Juli 2024 (für B2B-Transaktionen) einzuholen.
Mehr dazu Hier.
Dateiformat und Portal für E-Rechnungen in Österreich
Dateiformat für E-Rechnungen in Österreich:
Auch in Österreich ist das Format XRechnung gemäß der EU-Norm EN 16931-1 der gängige Standard für den elektronischen Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern.
Länderspezifische Portale:
Mit der Plattform E-RECHNUNG.GV.AT können Sie elektronische Rechnungen an den Bund und andere öffentliche Institutionen übermitteln. Das Rechnungsformat kann entweder der nationale XML-Standard ebInterface oder der internationale Peppol UBL sein.
Termine für die E-Rechnungspflicht:
Österreich: Seit dem 1. Januar 2014 besteht in Österreich die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen an die öffentliche Verwaltung (B2G).
Dateiformat und Portal für E-Rechnungen in Italien
Dateiformat für E-Rechnungen:
In Italien wird das Format FatturaPA zur elektronischen Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung verwendet. Es basiert auf der XML-Struktur des FatturaPA-Dokuments.
Länderspezifische Portale:
In Italien gibt es das nationale E-Rechnungsportal namens Sistema di Interscambio (SDI). Alle elektronischen Rechnungen, die an öffentliche Verwaltungen in Italien gesendet werden, müssen über dieses Portal eingereicht werden.
Termine für die E-Rechnungspflicht:
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Italien die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (FatturaPA) für den Austausch mit der öffentlichen Verwaltung (B2G), sowie für alle Unternehmen mit Sitz in Italien (B2B) und Privatpersonen (B2C).
Dateiformat und Portal für E-Rechnungen in Spanien
Dateiformat für E-Rechnungen:
Am 15. Juni 2023 aktualisierte Spanien seinen Entwurf des Dekrets zur elektronischen Rechnungsstellung zum Gesetz 18/2022 (allgemein als Crea y Crece bezeichnet). Dem Erlass zufolge sind Dienstleister verpflichtet, die Übermittlung elektronischer Rechnungen in den Formaten CII, UBL, EDIFACT und Facturae zu unterstützen. Zu den weiteren vorgeschriebenen Maßnahmen gehört die Übermittlung einer Kopie jeder E-Rechnung an die spanische öffentliche Plattform im Facturae-Format sowie die Einfügung einer digitalen Signatur, wenn ein Dienstleister in Anspruch genommen wird.
Länderspezifische Portale:
In Spanien gibt es das FACe-Portal (Facturae-Portal), auf dem Rechnungen im Facturae-Format eingereicht werden können. Zusätzlich gibt es das FACe B2B-Portal, das den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen ermöglicht.
Termine für die E-Rechnungspflicht:
Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber über das FACe-System. Private Unternehmen werden aufgefordert, die FACeB2B-Plattform freiwillig zu nutzen, bevor eine Verpflichtung in Kraft tritt.
Der am 15. Juni 2023 aktualisierte Entwurf des Dekrets zur elektronischen Rechnungsstellung zum Gesetz 18/2022 beinhaltet eine Vorgabe, dass zwischen der Verabschiedung des endgültigen Gesetzes und seiner verbindlichen Einhaltung eine Kündigungsfrist von 12 Monaten liegen muss, was den zuvor vorgeschlagenen Umsetzungstermin 1. Juli 2024 unerreichbar macht.
Mehr dazu HIER.
Dateiformat für E-Rechnungen in Niederlande
Dateiformat für E-Rechnungen:
Die Niederlande verwenden das UBL (Universal Business Language)-Format für E-Invoices. Dieses Format wird sowohl von der öffentlichen Verwaltung als auch von Unternehmen akzeptiert.
Länderspezifische Portale:
Die Niederlande nutzen für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber PEPPOL. Für den Empfang elektronischer Rechnungen nutzen die zentralen staatlichen Einrichtungen die Plattform DIGIPOORT, die ebenfalls an das PEPPOL-Netzwerk angeschlossen ist.
Termine für die E-Rechnungspflicht:
Seit dem 1. Januar 2017 sind elektronische Rechnungen für alle Rechnungen an die Zentralregierung verpflichtend.
Beim V-Modell senden Unternehmen die elektronischen Rechnungen über einen zentralen Server der Finanzverwaltung an den Rechnungsempfänger (Clearing System). Das V-Modell wird deshalb Clearing Modell genannt. Das V-Modell wird in Italien genutzt.
Das Y-Modell lässt einen Rechnungsaustausch über private (zertifizierte) Anbieter (z. B. PEPPOL) zu. Im Y-Modell können Unternehmen sich entscheiden, ob sie ihren Kunden die E-Rechnung über den Server der Finanzverwaltung zukommen lassen oder existierende Prozesse und etablierte Übertragungswege der Rechnungsparteien nutzen. Dem Staat wird von den zertifizierten Dienstleistern nur ein Datenextrakt der E-Rechnungen zur Verfügung gestellt. Das Y-Modell wird in Frankreich genutzt.
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