Sie müssen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch beim unmittelbaren Zulieferer folgende Maßnahmen umsetzen:
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden.
(inkl. Präventions- und Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte.
Beim unmittelbaren Zulieferer muss das Unternehmen einen konkreten Plan zur Minimierung und Vermeidung erstellen, wenn es die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden kann.
Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen.
Im eigenen Geschäftsbereich müssen Unternehmen im Fall einer Verletzung im Inland unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen.
Angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher zu verankern. Die Umsetzung von Brancheninitiativen ist hierbei eine Möglichkeit
Unternehmen können bei schwerwiegenden Verstößen bis zu drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden.
Hier finden Sie weitere Lösungen, die Sie interessieren könnten:
Mit E-Procurement Beschaffungsprozesse effizienter und kosteneffektiver gestalten und gleichzeitig die Qualität der Beschaffungsaktivitäten verbessern.
E-Sourcing Lösungen ersetzen die manuelle Erstellung von Angebotsanfragen und Preisspiegel.
Mit einem Suplier Relationship Management schaffen Sie eine sichere und zukunftsfeste Lieferkette
Ein automatisierter Rechnungseingang reduziert den Erfassungsaufwand, den Prüfaufwand und verkürzt die Durchlaufzeiten. Die Buchhaltung erhält maximale Transparenz über den Status der Eingangsrechnungen.
Wir ermitteln mit Ihnen die passende Lösung zu Ihren Anforderungen und Budget!
Ihre unabhängige Beratung
zu den Themen Source to Pay
und Quote to Cash.